11.06.2021

Weitere Lockerungen bei Besuchen

Geimpfte und Genesene brauchen bei Besuchen in der Klinik Eichstätt und der Klinik Kösching ab heute kein negatives Testergebnis mehr. Außerdem wird die Begrenzung auf zwei feste Besuchspersonen aufgehoben.

Geimpfte brauchen kein negatives Testergebnis mehr vorlegen. Es reicht das Impfbuch.

Vollständig Geimpfte brauchen nur noch ihr Impfbuch vorlegen. Als vollständig geimpft gelten Personen ab dem 15. Tag nach der abschließenden Impfung. Bei den Impfstoffen von Moderna, Biontech und AstraZeneca ist dies nach 2 Impfungen der Fall. Beim Impfstoff von Johnson & Johnson und bei Genesenen, deren Corona-Infektion länger als 6 Monate zurückliegt, reicht bereits eine Impfung aus, um als vollständig geimpft zu gelten.

Genesene, die eine Corona-Infektion überstanden haben, die erst 28 bis 6 Monate zurückliegt, legen die Bestätigung ihres positiven PCR-Test-Ergebnisses vor.

Wer noch nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss weiterhin einen negativen Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, oder einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden vorlegen. Die Tests müssen in einer offiziellen Testeinrichtung durchgeführt worden sein.

Besucherkreis wird erweitert

Bisher war jeder Patient aufgefordert, zwei Bezugspersonen zu benennen, nur diese konnten ihn während des Klinikaufenthalts besuchen. Diese Beschränkung entfällt jetzt. Es bleibt aber dabei, dass pro Tag nur ein Besucher zum Patienten kommen darf. Der Besucher oder die Besucherin darf maximal eine Stunde bleiben. „Aus Gründen des Infektionsschutzes darf sich im Patientenzimmer immer nur ein Besucher bzw. eine Besucherin aufhalten. Bei unseren Zweibettzimmern wollen wir sie daher bitten, sich möglichst wegen der Besuchszeiten ihrer Angehörigen abzusprechen", sagt Kliniken-Vorstand Marco Fürsich.

Hygieneregeln sind weiter zu beachten

Besuche können von 14 – 17 Uhr erfolgen. Für alle Besucher, auch Geimpfte und Genesene, gelten zum Fremd- und Eigenschutz folgende Hygieneregeln: Es ist weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen, auch im Patientenzimmer. Die Mindestabstandsregel von 1,5 Metern gilt auch bei den Besuchen. Vor und nach dem Besuch ist eine Händedesinfektion an den aufgestellten Spendern durchzuführen. Und das Patientenzimmer sollte während des Besuchs regelmäßig gelüftet werden.
„Wir freuen uns sehr, dass wir dank der niedrigen Inzidenz im Landkreis weiter lockern können", sagt Fürsich. „Der persönliche Besuch ist für das Wohlbefinden unserer Patienten äußerst wichtig. Besucher und Angehörige sind herzlich willkommen."

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